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Arzt muss Patient trotz Eigendiagnose uneingeschränkt untersuchen

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Selbst wenn der Patient es besser weiß, darf sich der Arzt nicht darauf verlassen 
Foto: Fotolia.com/RB-Pictures Hamburg. Ärzte tragen eine enorme Verantwortung für ihre Patienten. Ein erheblicher Teil davon entfällt bereits auf die richtige Diagnose. Dabei dürfen sich Ärzte aber nie allein auf die Eigendiagnose eines Patienten verlassen – selbst wenn dieser sie noch so selbstbewusst vertritt. Patientenirrtum mit tödlichen Folgen Über die juristischen Folgen eines tragisch endenden Falls hatte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden. Der Vater einer vierköpfigen Familie – von Beruf Rettungssanitäter – wurde gegen Nachmittag von seinen Kollegen mit dem Rettungswagen in die Klinik eingeliefert. Dem dort tätigen Arzt – einem Orthopäden – erzählte er, dass er enorme Schmerzen in der linken Körperseite habe. Grund sei wohl, so der selbstbewusst und sachkundig auftretende Patient, ein eingeklemmter Nerv im Halswirbelbereich. Eine internistische Untersuchung habe deshalb bereits stattgefunden. Der Arzt stellte tatsächlich ein Problem mit den Wirbeln sowie einen verspannten Muskel fest. Irrtümlicherweise ging er aber davon aus, der schmerzklagende Patient sei am selben Tag bereits beim Internisten gewesen. Tatsächlich lag diese Untersuchung bereits mehrere Monate zurück. Nachdem der Mann wenig später wieder zu Hause war, brach er bewusstlos zusammen und verstarb am frühen Abend desselben Tages. Todesursache war ein unerkannter Herzinfarkt. Die Hinterbliebenen verklagten den Arzt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines groben Behandlungsfehlers. Laienhafte „Diagnosen“ äußerst kritisch zu betrachten Nach Ansicht der Richter muss ein Arzt alles tun, damit eine Erkrankung erkannt und behandelt werden kann. Laienhafte Äußerungen hat er dabei – unabhängig davon wie der Patient dabei auftritt – äußerst kritisch zu betrachten. Sie mindern in keiner Weise seine ärztlichen Pflichten. Ebenso darf er sich bei der Ursachensuche nicht auf sein Fachgebiet beschränken. Gegebenenfalls hat er die Hilfe anderer spezialisierter Kollegen in Anspruch zu...

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