![Wer hat hier Vorfahrt?
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Barmbek. Als Fußgänger lebt man an der Fuhle gefährlich, wenn man sich auf die Straßenverkehrsordnung verlässt. Die Krux: Nur wenige Autofahrer kennen sich offenbar mit den Vorfahrtsregeln rund um den Kreisverkehr aus. „Beim Einbiegen in den Kreisverkehr ist der Fahrverkehr gegenüber dem Fußgänger bevorrechtigt“, erklärt das zuständige Polizeikommissariat 31. „Der Fußgänger muss so lange warten, bis kein Fahrzeug mehr kommt oder ein Fahrzeugführer auf seinen Vorrang verzichtet.“ Wer versucht, die Fuhle vom Busbahnhof Richtung Pestalozzistraße zu queren, kann dabei recht lange warten, denn aufgrund eines fehlenden Zebrastreifens kommen die meisten Autofahrer gar nicht auf die Idee anzuhalten. Müssen sie auch nicht, denn, so das PK 31: „Fußgänger sind wartepflichtig.“ Weiter ist in Paragraf 25 (3) StVO geregelt: „Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten.“
Anders verhalte es sich beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr laut Paragraf 9 (3) Satz 3 StVO, so das PK 31 weiter: „Auf Fußgänger muss er (der Abbieger!) besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muss er warten.“ Warten muss allerdings in der Regel der Fußgänger, denn so gut wie kein Autofahrer hält im Kreisel, und wenn er es tut, wird er oft gnadenlos ausgehupt. Das PK 31 ist trotzdem zu dem Schluss gekommen, dass aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht hier kein Handlungsbedarf bestehe. Fußgänger und Autofahrer hätten sich gut aufeinander eingestellt und es komme zu keinen gravierenden Problemen. „Es hat auch noch keinen Verkehrsunfall zwischen Fußgängern und dem Fahrverkehr gegeben“, erklärt das PK 31. Erst wenn es so weit käme, wäre wohl Handlungsbedarf gegeben – ähnlich wie an der Kreuzung Fuhle / Drosselstraße (das WB berichtete). Im SPD-Abgeordnetenbüro von Ksenija Bekeris (MdHB) in der Pestalozzistraße 21a und im Buchladen Hoffmann an Fuhlsbüttler Straße / Ecke Drosselstraße liegen seit einigen Wochen Unterschriftslisten...