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Hamm: Steubenstraße "rüppelhafte Autofahrer"

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Regelmäßig erlebt man dort, wie Fahrzeuge von Hamburg Wasser, keinen ausreichenden Sicherheitsabständ zu Fußgängern und Radfahrern einhalten können. Sie müßten ja auf einer Seite auf Erde fahren, da die Teerstraße nicht so weit reicht. Es muss hier sicher wohl mal wieder erwähnt werden, dass Pkw`s und Lkw`s nach § 1 der StvO zur Rücksichtnahme verpflichtet sind, denn Radfahrer und Fußgänger stellen keine Betriebsgefahr dar, wenn Sie auf Rad steigen oder ihre Füße bewegen. Aber ein Pkw der den Motor startet. Aus entgegen gesetzter Richtung kurz vor Beginn der B5 in Richtung Bergedorf wollen einige Pkw`s eine "Abkürzung" benutzen, um nicht die B5 benutzen zu müssen. Dort befindet sich lediglich ein Fußweg, der auch von Radfahrern genutzt wird. Dort sind einerseits die Platzverhältnisse gar nicht gegeben, dass Pkw`s und Fußgänger bzw. Radfahrer an einander vorbeigehen bzw. fahren können. Wenn man dann noch erlebt, wie ein rüppelhafter Autofahrer, nicht bereit ist, auszuweichen ist das der "Gipfel". Muss dort erst etwas Passieren, bis die Polizei aktiv wird und dort eine Videoüberwachung einführt, um die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu gewährleisten? Eine Umlaufsperre oder ein Blumenkübel würde auch genügen, Sie müssten nur ausreichend beleuchtet sein.

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