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Bluttat „aus tiefem Hass“

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Die Angeklagte Manuela M. (l.) tötete den Vater ihres Verlobten und muss dafür für neun Jahre und sechs Monate ins Gefängniss.Gerichtszeichnung: Nancy Tilitz Von Martin Jenssen Rahlstedt. Im sogenannten Höltigbaum-Prozess muss die Angeklagte Manuela M., 46, wegen Totschlags und Schändung der Totenruhe für neun Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. So urteilte jetzt das Hamburger Landgericht. Die Angeklagte hatte den Rentner Karl-Heinz K., 85, mit einem Würgegriff getötet, seine Leiche mit einem Messer zerteilt und die Leichenteile im Naturschutzgebiet Höltigbaum vergraben. Das Opfer war der Vater ihres Verlobten Ralf K., 42. Der alte Mann soll vor der Bluttat in der Küche des gemeinsam bewohnten Hauses in Rahlstedt den Rauhaardackel der Angeklagten getreten haben. Danach soll er die Frau, die gerade die Spülmaschine ausräumte , geschubst und und mit den Worten „zu blöd, um eine Spülmaschine zu bedienen“ beleidigt haben. Manuela M. war in ihrer Jugend mehrfach von Männern misshandelt und gedemütigt worden. Sie hatte geschworen, sich das nie wieder gefallen zu lassen. Die erprobte Judo-Kämpferin nahm den alten Mann in den Würgegriff und drückte ihm über 15 Sekunden die Halsschlagadern ab. Er lief blau an. Ein Blutschwall schoss ihm aus dem Ohr. Ihr Versuch einer Wiederbelebung blieb erfolglos. Täterin: Verlobter gab mir Anweisungen Nach der Tat rief Manuela M. ihren Verlobten an, der sich auf Fehmarn befand, beichtete ihm die Tat. Er soll ihr geantwortet haben: „Was ist daran schlimm?“ Nach Darstellung der Angeklagten kehrte er zurück nach Rahlstedt und soll ihr die Anweisung gegeben haben, die Leiche zu zerteilen. Dabei soll er auch befohlen haben, die Genitalien abzutrennen. Das täte ihr gut. Karl-Heinz K. soll, um sie zu provozieren, öfters ohne Unterhose durch das Haus gelaufen sein. Die Anklage lautete zunächst auf Mord. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwältin aber „nur“ noch eine Verurteilung wegen Totschlags verlangt, da der Angeklagten eine Mordabsicht nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden könne. Die Verteidigerin der Angeklagten hatte eine milde Strafe gefordert. In...

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