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Warten auf eine Lösung

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Die Asylbewerber aus Afrika in St. Georg - das gute Wetter lässt die Lage entspannt erscheinenFoto: Grell St. Georg. „Wir haben nicht den NATO-Krieg in Libyen überlebt, um auf Hamburgs Straßen zu sterben“. In drei Sprachen, deutsch, englisch und französisch steht dieser Satz auf dem Zelt an der Ecke Adenauerallee und Steindamm in St. Georg. Davor sitzen und stehen an diesem Juli-Nachmittag etwa 15 junge afrikanische Männer, alle etwa Mitte oder Ende Zwanzig alt. Es sind offensichtlich Mitglieder der sogenannten „Lampedusa Flüchtlingsgruppe“. Im Stadtteil wird ihnen geholfen, Anwohner bringen Essen oder Kleidung, auch in anderen Quartieren gibt es Hilfe, zum Beispiel von der St. Pauli-Kirche. Doch wie geht es weiter mit den Männern, deren Zahl der Senat in Hamburg auf insgesamt etwa 100 bis 150 schätzt? Die Situation scheint verfahren. Papiere abgelaufen Beobachter setzen auf laufende Gespräche zwischen Kirche und Senat, die eine Lösung herbeiführen könnten. Eine generelle Abschiebung wird dabei als ebenso unwahrscheinlich angesehen wie ein pauschales Bleiberecht. Erst eine Einzelfallprüfung könnte Bewegung in den Fall Lampedusa bringen. Doch dazu müssten die Afrikaner ihre Identität preisgeben, was bisher nicht der Fall ist. Die Papiere, die sie bei ihrer Flucht aus Libyen in Italien bekommen haben, sind inzwischen abgelaufen. Inzwischen sollen Einzelne bereits laut über den Rückweg nach Italien nachdenken, mangels Perspektiven in Hamburg. Die Frage ist, unter welchen Voraussetzungen die Männer, die nun offenbar illegal in Hamburg sind, überprüft werden können. Eine verdachtsunabhängige Kontrolle ist nicht möglich: „Sie können nicht einfach auf der Straße jemanden nach seinen Papieren fragen“, so Innenbehördensprecher Frank Reschreiter. Steigende Zahlen Eine überraschende Aktion startete jetzt die Gewerkschaft ver.di, die die Flüchtlinge als Mitglieder aufnahm. Ver.di-Bereichsleiter Peter Bremme möchte damit an der „Integration arbeiten“, fordert ein Bleiberecht für die Afrikaner nach Paragraf 23 Aufenthaltsgesetz. Die Männer seien in...

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